Auf große Resonanz in der Öffentlichkeit stoßen Testergebnisse der Zeitschrift ökotest, zum Beispiel in Bezug auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. ökotest wendet bei Tests von Lebensmitteln allerdings willkürlich eigene „Grenzwerte“ für Pflanzenschutzmittel an. Das Ergebnis ist dann auch nicht überraschend: Zahlreiche Lebensmittel werden negativ bewertet, obwohl alle lebensmittelrechtlich festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.
Hintergrund
Pflanzenschutzmittel werden eingesetzt, um Pflanzen, Teile davon oder Samen unter anderem vor Schaderregern wie giftbildenden Schimmelpilzen, Unkräutern oder Schadorganismen zu bewahren. Außerdem sollen sie den Ernteertrag sichern und das Erntegut während der Lage-rung und des Transportes schützen.

Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sind daher erwartbar. Sie werden aus diesem Grund im Zulassungsverfahren und bei der Sicherheitsbewertung durch die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten explizit mitberücksichtigt. Bei Einhaltung dieser Grenzwerte sind Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich, so auch das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR in seiner Mitteilung 8/2023 vom 12.10.2023 (Quelle: https://www.bfr.bund.de/cm/343/rueckstaende-von-pflanzenschutzmitteln-in- getreide-gesundheitliche-beeintraechtigungen-sind-nicht-zu-erwarten.pdf). ökotest dagegen wertet alle Produkte ab, die oberhalb des allgemeinen Auffangrückstandshöchstgehalts von 0,01 mg/kg für alle Pestizide liegen – und zwar auch dann, wenn auf EU-Ebene ein höherer Rückstands-höchstgehalt vorgesehen ist.
Bewertung
Diese willkürliche und nicht wissenschaftsbasierte Bewertung steht im Widerspruch zu den gesetzlich festgelegten Höchstgehalten. Sie ist geeignet das Vertrauen der Verbraucher in die gesetzlichen Schutzregeln zu untergraben. Die geltenden Zulassungskriterien von Pflanzenschutzmitteln schließen gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher hin-reichend sicher aus.
Stand: Januar 2025