Gestern, am 29. Juli 2025, fand in Eschborn/Taunus die 4. Tarifverhandlung zum Lohntarifvertrag und zum Entgelttarifvertrag der Tarifgebiete Baden-Württemberg und Hessen statt.
Nach intensiver und konstruktiver Verhandlung haben wir uns mit der Gewerkschaft NGG auf folgendes Ergebnis geeinigt:
- Der Monat März 2025 bleibt ohne Erhöhung (Leermonat). Für diesen Kalendermonat gelten die bisherigen Entgelte aus den Tarifverträgen vom 08. Mai 2024 fort.
- Zum 01. April 2025 erfolgt eine Erhöhung der Tarif-Löhne und Gehälter um 3,0%.
- Zum 01. Juni 2026 erfolgt eine Erhöhung der Tarif-Löhne und Gehälter um 2,4%.
- Zum 01. Januar 2027 erfolgt eine Erhöhung der Tarif-Löhne und Gehälter um 0,9% als erster Schritt hin zu einer Angleichung an die Löhne und Gehälter des Tarifgebietes Hamburg / Schleswig-Holstein.
- Die Laufzeit des Tarifvertrages endet mit dem 28. Februar 2027.
Die Auszubildendenvergütung des 3. Ausbildungsjahres wird zu den oben genannten Terminen entsprechend der prozentualen Erhöhung des Ecklohnes erhöht. Der absolute Erhöhungsbetrag für das 3. Ausbildungsjahr wird auf die anderen Ausbildungsjahre übertragen. Die dem Geltungsbereich der Tarifverträge unterfallenden Mitgliedsunternehmen des Verbandes Deutscher Großbäckereien verpflichten sich, Auszubildende, die im Jahr 2025 und 2026 ihre Ausbildung erfolgreich beenden, im Anschluss an die Ausbildung für mindestens 12 Monate im erlernten Beruf in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Die Betriebsparteien können die Übernahme eines Auszubildenden einvernehmlich ablehnen.